Die Leistungen der Unfallversicherung

Bei der privaten Unfallversicherung geht es in erster Linie um die finanzielle Absicherung nach einem Unfall, falls dieser eine teilweise oder andauernde Berufsunfähigkeit oder Invalidität zur Folge hat. Je nach Vereinbarungen und Vertrag können die Leistungen die erbracht werden sehr unterschiedlich sein. Die Versicherungsleistung kann zum einen durch eine Einmalzahlung oder durch die Zahlung einer monatlichen Unfallrente geleistet werden.

Die Höhe der fälligen Summe orientiert sich zumeist am Invaliditätsgrad. Liegt dieser nach einem Unfall bei mindestens 50 %, so zahlt die Versicherungsgesellschaft die Unfallrente bis zum Todeseintritt des Versicherungsnehmers. Durch eine so genannte Progressionsvereinbarung steigt die finanzielle Leistung für höhere Invaliditätsgrade an. Zusätzlich kann auch eine Todesfallleistung vereinbart werden, damit ein vertraglich festgesetzter Betrag an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

Zusatzleistungen für den Fall einer vorübergehenden oder auch andauernden Berufsunfähigkeit können ebenfalls vereinbart werden. Hierzu gehören beispielsweise ein Genesungs- oder auch ein Krankenhaustagegeld.
Besonders für Selbständige und Freiberufler ist das Unfalltagegeld als Zusatzleistung sinnvoll, welches in der Höhe prozentual am Grad der Leistungseinschränkung gezahlt wird.
Auch Schmerzensgeld oder Sofortleistungen im Fall von schwersten Verletzungen können vertraglich festgelegt werden. Ebenso kann die Absicherung von Serviceleistungen im Haushalt sinnvoll sein. Hierzu gehören unter anderem Haushaltshilfen.

Höhere Leistungen in einem Vertrag bedeuten auch höhere Beiträge, wobei der Versicherungsnehmer entscheiden muss welche Vereinbarungen für ihn lohnenswert sind.

Mehr: http://www.unfallversicherung-fp.de/guenstige-unfallversicherung/

Muss, kann oder sollte man den Antrag mit Hilfen ausfüllen?

Man kann durchaus. Allerdings sollt man niemals den Versicherungsagenten beim Ausfüllen helfen lassen. Zu sehr ist er selbst wirtschaftlich in den Vertragsabschluss und sein Zustandekommen involviert. Am besten ist es immer noch, man füllt die Vertragsseiten selbst aus. Bei Unsicherheiten könnte man schließlich den Hausarzt zu Rate ziehen, denn dieser wird von der Versicherung ohnehin befragt werden. Man kann auch auf diese Angaben nicht unter Verweis auf den Arzt verzichten, sondern es ist eine Verpflichtung für jeden Versicherungswilligen entsprechende Angaben zu machen. Überhaupt scheint es sinnvoll, vor Abschluss einer BU mit dem Hausarzt zu sprechen und ihn über die Absicht aufzuklären. Darüber hinaus sollte er gebeten werden, nicht die gesamte Patientenakte zu kopieren, sondern nur den erfragten Zeitraum zu anamnesieren.
Wann aber kommt man überhaupt in die Situation von einer BU Gebrauch zu machen?
Jeder 4. Erwerbstätige scheidet heute statistisch gesehen vor Eintritt des gesetzlichen Ruhealters aus dem Erwerbsleben aus. Wiederum 25% davon sind jünger als 45 Jahre. Vor allem aber sind nicht nur körperlich anstrengende Berufe davon betroffen, sondern zunehmend Berufe mit Psychostressfaktoren. Aber auch ganz alltäglich private, familiäre Probleme können einen Beitrag zur Arbeitsunfähigkeit leisten. (Heute insgesamt 36%). Schlaganfallserkrankungen gibt es auch in jungen Jahren, ebenso Thrombosen, Gehirnblutungen, Aneurismen, psychische Störungen, etc.

Wie eine Preiswerte Berufsunfähigkeitsversicherung aussieht.

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