Leistungsumfang der Hausratversicherung

Der Abschluss einer Hausratversicherung ist für jeden sinnvoll, der eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus bewohnt. Die Hausratversicherung leistet für alle Schäden infolge von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Hagel und Sturm. Dabei sind alle zum Hausrat gehörende Einrichtungsgegenstände und Sachen versichert. Zum Hausrat gehören alle Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände.

Wertsachen sind jedoch nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Auch beruflich genutzte Einrichtungs- und Arbeitsgeräte, wie zum Beispiel Werkzeuge, ein PC oder ein Laptop sind versichert. Jedoch nur dann, wenn diese nicht ausschließlich beruflich genutzt werden. Versichert sind auch Zimmerpflanzen, Sportgeräte und Kfz- Zubehör, private Antennenanlagen, medizinische Hilfsmittel, Rasenmäher und sogar Haustiere, auch wenn dies vielleicht makaber klingt.

Im Versicherungsschutz sind auch Gegenstände die Dritten gehören eingeschlossen. Natürlich auch nur, wenn sich diese in der Wohnung des Versicherungsnehmers befinden. Der Hausrat eines Untermieters ist von diesen Bestimmungen allerdings ausgeschlossen. Alle Gegenstände, wie zum Beispiel Einbauküchen, Einbauschränke oder sanitäre Anlagen, also Dinge die fest mit dem Gebäude verbunden sind, müssen bei Vertragsabschluss ausdrücklich benannt werden.

Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser entstehen. Ebenso sind Schäden versichert, welche durch Austritt aus Warmwasser- und Dampfheizungen, Wärmepumpen oder Solarheizanlagen, Sturm ab Windstärke 8 oder Hagel entstanden sind.

Es ist schnell geklärt, wer eine Wohngebäudeversicherung abschließen sollte. Jeder, der ein Haus besitzt, sollte diese Versicherung besitzen, da oft im Leben der Kauf eines Hauses die teuerste Anschaffung ist. Das Haus sollte dementsprechend gut abgesichert sein. Sollte es sich um ein finanziertes Gebäude handeln, wird die Bank die Vorlage einer Wohngebäudeversicherung ohnehin verlangen. Eine Wohngebäudeversicherung ist unerlässlich, auch wenn seit dem Jahr 1994 niemand mehr gesetzlich dazu verpflichtet diese Versicherung zu besitzen. Jedem steht frei, in welchem Umfang er sich versichern möchte , so dass die einzelnen Leistungen individuell angepasst werden können. Es ist empfehlenswert sich immer gegen Sturm/Hagel, Leitungswasser/Rohrbruch und Brand versichern zu lassen. Bei vielen Versicherungsgesellschaften besteht die Möglichkeit sich gegen Elementarschäden versichern zu lassen.
Sollte das Gebäude zu 50 Prozent gewerblich genutzt werden, fällt das Gebäude nicht mehr unter den Schutz der Wohngebäudeversicherung. Dafür eignet sich dann eine spezielle Gebäudeversicherungen an, die immer nach nach dem Geschäfts-Gebäude-Tarif berechnet wird.
Erdsenkungen, Lawinen oder Überschwemmungen sind im Normalfall ausgeschlossen. Wer sich dennoch dagegen versichern möchte, muss einen Aufpreis bezahlen. Der Wert des Hauses ist entscheidend für die Prämienberechnung. Der Versicherungsnehmer sollte nicht nur auf den Preis achten, sondern ob im Falle einer Beschädigung dieser Schaden auch ersetzt wird. Daher sollte der Leistungsumfang immer unter die Lupe genommen werden und Angebote verglichen werden.

Mehr: http://www.gebaeudeversicherung-fp.de/

One Response to “Leistungsumfang der Hausratversicherung”

  1. Dirk Richter sagt:

    …dein Text weiss zu gefallen! eine spannende Sichtweise haha =) ernsthaft.. ich finde den Beitrag gut und empfehlenswert! Gruß

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